Ziel: Eine Anstellung über das Budget für Arbeit
InkA unterstützt
Vor einigen Wochen kontaktierte uns Christian M. Er arbeitet derzeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen der Lebenshilfe Gießen – wohnt aber in Bad Nauheim. Aus diesem Grund sitzt er täglich fast 3 Stunden in öffentlichen Verkehrsmitteln. Sein Ziel ist es ganz normal auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten.
Nach den ersten Gesprächen mit Christian M. und der Werkstatt in Gießen machten wir uns auf die Suche nach einem geeigneten Betrieb in Bad Nauheim. Herr M. wurde im Bereich Hauswirtschaft und Küche im Berufsbildungsbereich Teilqualifiziert und konnte bereits einige Monate Erfahrungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sammeln.
Seit 3 Wochen absolviert Christian M. nun ein längeres Praktikum in der Küche der Bad Nauheimer Sophie Scholl Schule. Er bereitet zusammen mit seiner Kollegin das Mittagessen für die Schülerinnen und Schüler vor. Essensausgabe und die anschließende Reinigung des Geschirrs gehören ebenfalls zu seinen Aufgaben. Die ersten Arbeitstage verliefen sehr positiv.
Herr M. ist während des Praktikums noch Angestellter der Werkstatt. Nach einem erfolgreichen Verlauf des Praktikums wurde mit dem Betrieb bereits abgesprochen, dass Herr. M. noch einige Monate über eine sogenannte betriebsintegrierte Beschäftigung ein der Küche weiter arbeitet. Sollte auch diese Zeit gut funktionieren, möchte der Betrieb Herrn M. über das Budget für Arbeit gerne sozialversicherungspflichtig anstellen.
Hier einige Fakten:
Werkstatt: Der durchschnittliche Lohn eines Mitarbeiters in ein Werkstatt für Menschen mit Behinderungen beläuft sich derzeit auf ca. 180 € im Monat. Die Wochenarbeitszeit liegt in der Regel bei 35 Stunden.
Über einen BiB Platz (betriebsintegrierte Beschäftigung) bleibt der Mitarbeiter weiter Angestellter der Werkstatt. Er arbeitet aber in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sein Lohn wird von der Werkstatt mit dem Betrieb ausgehandelt. Hier verdienen Mitarbeiter mehr, aber immer noch sehr weit unter dem Mindestlohn.
Das Budget für Arbeit wurde mit dem Bundesteilhabegesetz zum 01.01.2018 bundesweit eingeführt. Hier bekommt ein Arbeitgeber, der einen Menschen mit sogenannter Werkstattberechtigung sozialversicherungspflichtig anstellt, bis zu 75% Lohnkostenzuschuss (max. 40% der aktuellen Bezugsgröße – derzeit 1.264 €) sowie personelle Unterstützungsleistungen je nach Bedarf. So kommt ein Mitarbeiter bei einem gezahlten Mindestlohn von 9,19 €/St immerhin auf ca. 1.200 € netto.
InkA berät und unterstützt Betriebe bezüglich der finanziellen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten.
Wir drücken dem Betrieb und Herrn M. für die nächsten Monate fest die Daumen.